Datum18.05.2020
Dokument2020.ST01.A0
TitelGeschwindigkeitsüberwachung auch bei Nacht in den Au in den Buchen
InhaltInsbesondere in den fortgeschrittenen Nachtstunden erscheint die Geschwindigkeitsbegernzung auf 30 km/h in der Au in den Buchen nur bedingt beachtet zu werden. Die Stadtverwaltung Bruchsal wird gebeten in der Au in den Buchen die geltenden Regelungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht nur bei Tag, sondern insbesondere auch in den Nachtstunden zu überwachen.
AdressatStadt Bruchsal
Vorgängerdokument